{"id":57,"date":"2023-04-12T11:47:40","date_gmt":"2023-04-12T09:47:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.initiative-loewensteinverein.de\/wpc\/?page_id=57"},"modified":"2023-04-13T14:21:22","modified_gmt":"2023-04-13T12:21:22","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.initiative-loewensteinverein.de\/wpc\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Satzung f\u00fcr den&nbsp;Verein zur F\u00f6rderung der Erforschung des Lebenswerkes und der Lebensgeschichte der Gebr\u00fcder L\u00f6wenstein e.V. (L\u00f6wenstein-Forschungsverein)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 1 Name des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>1.1.&nbsp;Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVerein zur F\u00f6rderung der Erforschung des&nbsp;Lebenswerkes und der Lebensgeschichte der Gebr\u00fcder L\u00f6wenstein e.V.&nbsp;(L\u00f6wenstein-Forschungsverein)\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.&nbsp;Er hat seinen Sitz in M\u00f6ssingen.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3.&nbsp;Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 2 Vereinszweck<\/p>\n\n\n\n<p>Der \u201eVerein zur F\u00f6rderung der Erforschung des Lebenswerkes und der Lebensgeschichte der Gebr\u00fcder L\u00f6wenstein e.V. (L\u00f6wenstein-Forschungsverein)\u201c&nbsp;verfolgt folgende Zwecke:<\/p>\n\n\n\n<p>2.1.&nbsp;Zweck des Vereins ist die&nbsp;Erforschung des Lebenswerkes und der Lebensgeschichte der Gebr\u00fcder Felix und Artur L\u00f6wenstein, der langj\u00e4hrigen Besitzer der M\u00f6ssinger Textilfirma PAUSA, sowie der entsprechenden zeithistorischen gesellschaftlichen Zusammenh\u00e4nge.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2.&nbsp;Der Verein ist t\u00e4tig im Bereich Bildung, Kunst, Kultur, Wissenschaft und Forschung, indem er folgende Ma\u00dfnahmen zur Zielerreichung umsetzt: Durchf\u00fchrung von wissenschaftlichen Studien und Fachrecherchen, Durchf\u00fchrung von \u00f6ffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltungen, Ma\u00dfnahmen zur St\u00e4rkung des wissenschaftlichen und k\u00fcnstlerischen Austausches, St\u00e4rkung des interkulturellen und interreligi\u00f6sen Dialoges, Erstellung von Lerneinheiten f\u00fcr den Unterricht in der Schule und in der Erwachsenenbildung, Realisierung von papierenen und elektronischen Publikationen, Recherchema\u00dfnahmen zum Auffinden von Angeh\u00f6rigen bzw. Nachkommen der Gebr\u00fcder L\u00f6wenstein, Organisation von Bildungsma\u00dfnahmen und historischen F\u00fchrungen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3.&nbsp;Der Verein unterst\u00fctzt mit Bildungsma\u00dfnahmen f\u00fcr die B\u00fcrgerschaft die Arbeit der Stadt M\u00f6ssingen beim Verst\u00e4ndnis der denkmalgesch\u00fctzten Grundgesamtheit PAUSA.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung. Es darf keine Person durch \u00fcberh\u00f6hte Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch eine unverh\u00e4ltnis\u00adm\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>4.1.&nbsp;Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen im In- und Ausland sein.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2.&nbsp;Die Aufnahme in den Verein wird durch einen formlosen schriftlichen Antrag eingeleitet, \u00fcber den der Vorstand entscheidet. Lehnt er die Aufnahme ab, kann der Antragsteller dagegen Beru\u00adfung bei der Mitgliederversammlung einlegen, die mit einfacher Mehrheit endg\u00fcltig entscheidet. \u00dcber Ehrenmitgliedschaften entscheidet die Mitglie\u00adderversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3.&nbsp;Die Aufnahme ist erst nach Aush\u00e4ndigung der Satzung und Zahlung des ersten Mitgliedbeitrages vollzogen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4.&nbsp;Der Austritt ist schriftlich zum Jahresende f\u00fcr das folgende Jahr zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>4.5.&nbsp;Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es<\/p>\n\n\n\n<p>a)&nbsp;gegen die Satzung oder Beschl\u00fcsse des Vereins verst\u00f6\u00dft oder dem&nbsp;Ansehen des Vereins schadet;<\/p>\n\n\n\n<p>b)&nbsp;l\u00e4nger als zwei Jahre mit dem Beitrag r\u00fcckst\u00e4n\u00addig ist;<\/p>\n\n\n\n<p>4.6.&nbsp;Das Mitglied ist von dem Ausschlussantrag in Kenntnis zu setzen und zu einer Stellungnahme auf\u00adzufordern.<\/p>\n\n\n\n<p>4.7.&nbsp;\u00dcber den Ausschluss entscheidet die Mitglieder\u00adversammlung auf Antrag des Vorstandes; deren Ent\u00adscheidung folgt bei der n\u00e4chsten satzungsgem\u00e4\u00dfen Tagung und ist endg\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5 Beitrag<\/p>\n\n\n\n<p>5.1.&nbsp;Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2.&nbsp;Der Jahresbeitrag f\u00fcr alle Mitglieder wird durch die Mitgliederversammlung in einer Beitrags\u00adordnung festgesetzt und ist jeweils bis zum 01. April zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 6 Organe<\/p>\n\n\n\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<p>a)&nbsp;die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>b)&nbsp;der Vorstand<\/p>\n\n\n\n<p>c)&nbsp;der Beirat<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>7.1.&nbsp;Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Tagungsort ist, falls der Vorstand nichts anderes beschlie\u00dft, M\u00f6ssingen. Der Vorstand kann jederzeit eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn sie von 10% der Mitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2.&nbsp;Zu den Mitgliederversammlungen l\u00e4dt der Vor\u00adstand alle Mitglieder schriftlich oder elektronisch und mindestens drei Monate vorher ein.<\/p>\n\n\n\n<p>7.3.&nbsp;Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft in der Regel mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mit\u00adglieder. Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mit\u00adglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich. Ist diese Voraussetzung nicht erf\u00fcllt, so ist binnen vier Wochen eine wei\u00adtere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesord\u00adnung einzuberufen. Die weitere Versammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist die Mehrheit von vier F\u00fcnfteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>7.4.&nbsp;Die Leitung der Mitgliederversammlung hat die\/der Vorsitzende, bei deren\/dessen Verhinderung eine\/r der stellvertretenden Vorsitzenden oder ein anderes Mitglied des Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>7.5.&nbsp;Antr\u00e4ge von Mitgliedern zur ordentlichen Mit\u00adgliederversammlung sind dem Vorstand bis vierzehn Tage vor der Mitgliederversammlung einzureichen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.6&nbsp;Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<p>1.&nbsp;Satzungs\u00e4nderung;<\/p>\n\n\n\n<p>2.&nbsp;Wahl des Vorstandes;<\/p>\n\n\n\n<p>3.&nbsp;Entgegennahme des Rechenschaftsberichts;<\/p>\n\n\n\n<p>4.&nbsp;Entlastung des Vorstandes;<\/p>\n\n\n\n<p>5.&nbsp;Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge;<\/p>\n\n\n\n<p>6.&nbsp;Beschlussfassung \u00fcber den Haushaltsplan;<\/p>\n\n\n\n<p>7.&nbsp;Festsetzung des Mitgliedsbeitrages;<\/p>\n\n\n\n<p>8.&nbsp;Beschlussfassung \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung.<\/p>\n\n\n\n<p>7.7.&nbsp;Beschlussf\u00e4hig ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df zustande gekommene Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 8 Vorstand<\/p>\n\n\n\n<p>8.1. Der Vorstand leitet den Verein, ist eh\u00adrenamtlich t\u00e4tig und besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<p>a)&nbsp;dem\/der Vorsitzenden,<\/p>\n\n\n\n<p>b)&nbsp;dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden und Schatzmeister\/in,<\/p>\n\n\n\n<p>c)&nbsp;dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden und Protokollf\u00fchrer\/in.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2.&nbsp;Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3.&nbsp;Der Vorstand tagt mindestens einmal j\u00e4hrlich und ist beschlussf\u00e4hig, wenn von seinen Mitgliedern mehr als die H\u00e4lfte anwesend ist. Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p>\n\n\n\n<p>8.4.&nbsp;Die Vertretung des Vereins gern. \u00a7 26 BGB neh\u00admen zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam wahr.<\/p>\n\n\n\n<p>8.5.&nbsp;Der Vorstand hat seine Beschl\u00fcsse und die Ent\u00adscheidungen der Mitgliederversammlung durchzuf\u00fch\u00adren, die laufende Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung sowie die Ver\u00adwaltung des Vereinsverm\u00f6gens zu gew\u00e4hrlei\u00adsten.<\/p>\n\n\n\n<p>8.6.&nbsp;Der Vorstand ist befugt, ein\/e\/n Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in zu benennen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 9 Beirat<\/p>\n\n\n\n<p>9.1.&nbsp;Der Vorstand bestellt f\u00fcr die wissenschaftli\u00adche und k\u00fcnstlerische Arbeit oder andere Aufgaben des Vereins einen ehrenamtlichen Beirat. Er unterst\u00fctzt und ber\u00e4t den Vorstand bei der Durchf\u00fchrung der Ziele und Aufgaben des Vereins gem\u00e4\u00df \u00a7 2 der Satzung.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2.&nbsp;Dem Beirat geh\u00f6ren die\/der Vorsitzende oder ein\/e stellvertretende\/r Vorsitzende\/r und ein\/e Ver\u00adtreter\/in der Stadt M\u00f6ssingen an.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 Protokolle und Beschl\u00fcsse<\/p>\n\n\n\n<p>10.1.&nbsp;\u00dcber alle Versammlungen und Sitzungen der Vereinsorgane ist Protokoll zu f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>10.2.&nbsp;Protokolle und Beschl\u00fcsse werden von dem\/der Versamm\u00adlungsleiter\/in und dem\/der Protokollf\u00fchrer\/in unterzeichnet und den Mitgliedern des Vereins zug\u00e4nglich gemacht.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 11 Kassenkontrolle<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt alle vier Jahre zwei Rechnungspr\u00fcfer\/innen, die der Mitgliederversammlung Bericht erstatten und ggfs. die Entlastung des Vorstandes beantragen. Die Rechnungspr\u00fcfer\/innen d\u00fcrfen nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 12 Vereinsaufl\u00f6sung<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das etwaige Verm\u00f6gen in seinem ganzen Umfang der Stadt M\u00f6ssingen zu mit der Zweckbestimmung, es f\u00fcr kulturelle Aufgaben zu verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p>M\u00f6ssingen, 5. September 2007<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung f\u00fcr den&nbsp;Verein zur F\u00f6rderung der Erforschung des Lebenswerkes und der Lebensgeschichte der Gebr\u00fcder L\u00f6wenstein e.V. (L\u00f6wenstein-Forschungsverein) \u00a7 1 Name des Vereins 1.1.&nbsp;Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVerein zur F\u00f6rderung der Erforschung des&nbsp;Lebenswerkes und der Lebensgeschichte der Gebr\u00fcder L\u00f6wenstein e.V.&nbsp;(L\u00f6wenstein-Forschungsverein)\u201c 1.2.&nbsp;Er hat seinen Sitz in M\u00f6ssingen. 1.3.&nbsp;Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. \u00a7 2 Vereinszweck Der \u201eVerein zur F\u00f6rderung der Erforschung des Lebenswerkes und der Lebensgeschichte der Gebr\u00fcder L\u00f6wenstein e.V. (L\u00f6wenstein-Forschungsverein)\u201c&nbsp;verfolgt folgende Zwecke: 2.1.&nbsp;Zweck des Vereins ist die&nbsp;Erforschung des Lebenswerkes und der Lebensgeschichte der Gebr\u00fcder Felix und Artur L\u00f6wenstein, der langj\u00e4hrigen Besitzer der M\u00f6ssinger Textilfirma PAUSA, sowie der entsprechenden zeithistorischen gesellschaftlichen Zusammenh\u00e4nge. 2.2.&nbsp;Der Verein ist t\u00e4tig im Bereich Bildung, Kunst, Kultur, Wissenschaft und Forschung, indem er folgende Ma\u00dfnahmen zur Zielerreichung umsetzt: Durchf\u00fchrung von wissenschaftlichen Studien und Fachrecherchen, Durchf\u00fchrung von \u00f6ffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltungen, Ma\u00dfnahmen zur St\u00e4rkung des wissenschaftlichen und k\u00fcnstlerischen Austausches, St\u00e4rkung des interkulturellen und interreligi\u00f6sen Dialoges, Erstellung von Lerneinheiten f\u00fcr den Unterricht in der Schule und in der Erwachsenenbildung, Realisierung von papierenen und elektronischen Publikationen, Recherchema\u00dfnahmen zum Auffinden von Angeh\u00f6rigen bzw. Nachkommen der Gebr\u00fcder L\u00f6wenstein, Organisation von Bildungsma\u00dfnahmen und historischen F\u00fchrungen. 2.3.&nbsp;Der Verein unterst\u00fctzt mit Bildungsma\u00dfnahmen f\u00fcr die B\u00fcrgerschaft die Arbeit der Stadt M\u00f6ssingen beim Verst\u00e4ndnis der denkmalgesch\u00fctzten Grundgesamtheit PAUSA. \u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung. Es darf keine Person durch \u00fcberh\u00f6hte Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch eine unverh\u00e4ltnis\u00adm\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden. \u00a7 4 Mitgliedschaft 4.1.&nbsp;Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen im In- und Ausland sein. 4.2.&nbsp;Die Aufnahme in den Verein wird durch einen formlosen schriftlichen Antrag eingeleitet, \u00fcber den der Vorstand entscheidet. Lehnt er die Aufnahme ab, kann der Antragsteller dagegen Beru\u00adfung bei der Mitgliederversammlung einlegen, die mit einfacher Mehrheit endg\u00fcltig entscheidet. \u00dcber Ehrenmitgliedschaften entscheidet die Mitglie\u00adderversammlung. 4.3.&nbsp;Die Aufnahme ist erst nach Aush\u00e4ndigung der Satzung und Zahlung des ersten Mitgliedbeitrages vollzogen. 4.4.&nbsp;Der Austritt ist schriftlich zum Jahresende f\u00fcr das folgende Jahr zu erkl\u00e4ren. 4.5.&nbsp;Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es a)&nbsp;gegen die Satzung oder Beschl\u00fcsse des Vereins verst\u00f6\u00dft oder dem&nbsp;Ansehen des Vereins schadet; b)&nbsp;l\u00e4nger als zwei Jahre mit dem Beitrag r\u00fcckst\u00e4n\u00addig ist; 4.6.&nbsp;Das Mitglied ist von dem Ausschlussantrag in Kenntnis zu setzen und zu einer Stellungnahme auf\u00adzufordern. 4.7.&nbsp;\u00dcber den Ausschluss entscheidet die Mitglieder\u00adversammlung auf Antrag des Vorstandes; deren Ent\u00adscheidung folgt bei der n\u00e4chsten satzungsgem\u00e4\u00dfen Tagung und ist endg\u00fcltig. \u00a7 5 Beitrag 5.1.&nbsp;Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. 5.2.&nbsp;Der Jahresbeitrag f\u00fcr alle Mitglieder wird durch die Mitgliederversammlung in einer Beitrags\u00adordnung festgesetzt und ist jeweils bis zum 01. April zu entrichten. \u00a7 6 Organe Die Organe des Vereins sind: a)&nbsp;die Mitgliederversammlung b)&nbsp;der Vorstand c)&nbsp;der Beirat \u00a7 7 Mitgliederversammlung 7.1.&nbsp;Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Tagungsort ist, falls der Vorstand nichts anderes beschlie\u00dft, M\u00f6ssingen. Der Vorstand kann jederzeit eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn sie von 10% der Mitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird. 7.2.&nbsp;Zu den Mitgliederversammlungen l\u00e4dt der Vor\u00adstand alle Mitglieder schriftlich oder elektronisch und mindestens drei Monate vorher ein. 7.3.&nbsp;Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft in der Regel mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mit\u00adglieder. Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mit\u00adglieder. Zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich. Ist diese Voraussetzung nicht erf\u00fcllt, so ist binnen vier Wochen eine wei\u00adtere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesord\u00adnung einzuberufen. Die weitere Versammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist die Mehrheit von vier F\u00fcnfteln der anwesenden Mitglieder erforderlich. 7.4.&nbsp;Die Leitung der Mitgliederversammlung hat die\/der Vorsitzende, bei deren\/dessen Verhinderung eine\/r der stellvertretenden Vorsitzenden oder ein anderes Mitglied des Vorstandes. 7.5.&nbsp;Antr\u00e4ge von Mitgliedern zur ordentlichen Mit\u00adgliederversammlung sind dem Vorstand bis vierzehn Tage vor der Mitgliederversammlung einzureichen. 7.6&nbsp;Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: 1.&nbsp;Satzungs\u00e4nderung; 2.&nbsp;Wahl des Vorstandes; 3.&nbsp;Entgegennahme des Rechenschaftsberichts; 4.&nbsp;Entlastung des Vorstandes; 5.&nbsp;Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge; 6.&nbsp;Beschlussfassung \u00fcber den Haushaltsplan; 7.&nbsp;Festsetzung des Mitgliedsbeitrages; 8.&nbsp;Beschlussfassung \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung. 7.7.&nbsp;Beschlussf\u00e4hig ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df zustande gekommene Mitgliederversammlung. \u00a7 8 Vorstand 8.1. Der Vorstand leitet den Verein, ist eh\u00adrenamtlich t\u00e4tig und besteht aus: a)&nbsp;dem\/der Vorsitzenden, b)&nbsp;dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden und Schatzmeister\/in, c)&nbsp;dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden und Protokollf\u00fchrer\/in. 8.2.&nbsp;Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt. 8.3.&nbsp;Der Vorstand tagt mindestens einmal j\u00e4hrlich und ist beschlussf\u00e4hig, wenn von seinen Mitgliedern mehr als die H\u00e4lfte anwesend ist. Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben. 8.4.&nbsp;Die Vertretung des Vereins gern. \u00a7 26 BGB neh\u00admen zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam wahr. 8.5.&nbsp;Der Vorstand hat seine Beschl\u00fcsse und die Ent\u00adscheidungen der Mitgliederversammlung durchzuf\u00fch\u00adren, die laufende Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung sowie die Ver\u00adwaltung des Vereinsverm\u00f6gens zu gew\u00e4hrlei\u00adsten. 8.6.&nbsp;Der Vorstand ist befugt, ein\/e\/n Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in zu benennen. \u00a7 9 Beirat 9.1.&nbsp;Der Vorstand bestellt f\u00fcr die wissenschaftli\u00adche und k\u00fcnstlerische Arbeit oder andere Aufgaben des Vereins einen ehrenamtlichen Beirat. Er unterst\u00fctzt und ber\u00e4t den Vorstand bei der Durchf\u00fchrung der Ziele und Aufgaben des Vereins gem\u00e4\u00df \u00a7 2 der Satzung. 9.2.&nbsp;Dem Beirat geh\u00f6ren die\/der Vorsitzende oder ein\/e stellvertretende\/r Vorsitzende\/r und ein\/e Ver\u00adtreter\/in der Stadt M\u00f6ssingen an. \u00a7 10 Protokolle und Beschl\u00fcsse 10.1.&nbsp;\u00dcber alle Versammlungen und Sitzungen der Vereinsorgane ist Protokoll zu f\u00fchren. 10.2.&nbsp;Protokolle und Beschl\u00fcsse werden von dem\/der Versamm\u00adlungsleiter\/in und dem\/der Protokollf\u00fchrer\/in unterzeichnet und den Mitgliedern des Vereins zug\u00e4nglich gemacht. \u00a7 11 Kassenkontrolle Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt alle vier Jahre zwei Rechnungspr\u00fcfer\/innen, die der Mitgliederversammlung Bericht erstatten und ggfs. die Entlastung des Vorstandes beantragen. Die Rechnungspr\u00fcfer\/innen d\u00fcrfen nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren. \u00a7 12 Vereinsaufl\u00f6sung Bei der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das etwaige Verm\u00f6gen in seinem ganzen Umfang der Stadt M\u00f6ssingen zu mit der Zweckbestimmung, es f\u00fcr kulturelle Aufgaben zu verwenden. M\u00f6ssingen, 5. September 2007<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-57","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.initiative-loewensteinverein.de\/wpc\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/57","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.initiative-loewensteinverein.de\/wpc\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.initiative-loewensteinverein.de\/wpc\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.initiative-loewensteinverein.de\/wpc\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.initiative-loewensteinverein.de\/wpc\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=57"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.initiative-loewensteinverein.de\/wpc\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/57\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":97,"href":"https:\/\/www.initiative-loewensteinverein.de\/wpc\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/57\/revisions\/97"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.initiative-loewensteinverein.de\/wpc\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=57"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}